AGB der COMZU Computer-Zuberhör

Im folgenden eine Auflistung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese können auch als PDF herunter geladen werden.

1 Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2 Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen.

3 Preise

Der Vorbehalt der Preisänderung gilt auch zugunsten des Bestellers. Die Preisänderungen werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Übersteigt der geänderte Preis den vereinbarten Preis um 15% ist der Besteller berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung kann nur innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis des geänderten Preises erfolgen.
Irrtümer und Druckfehler auf allen Internetseiten, Inseraten und Flugblätter, Preislisten, usw. vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

4 Lieferung

Lieferkosten

Wir liefern ab Lager Ebelsberg, inklusive Verpackung. Es gelten die Lieferbedingungen der jeweils aktuellen COMZU - Preisliste.
Sonderbestellungen können nicht zurück genommen werden. Seltene Artikel am Markt benötigen eine längere Lieferzeit und können nicht zurück genommen werden.
Erstbestellungen können nur per Nachnahme geliefert werden.

Lieferzeiten und Liefertermine

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen und Liefertermine und die Verpflichtung zur Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von COMZU durch Zulieferanten und Hersteller.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die COMZU die Lieferung wesentlich erschweren und nicht von COMZU zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der COMZU, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten ist, berechtigen die COMZU, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können COMZU und Käufer vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurücktreten.
COMZU ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

5 Versand und Gefahrenübergabe

Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder COMZU noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu Gunsten von COMZU beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber COMZU als Versender. Fehlmengen bei Lieferungen, müssen innerhalb 3 Tagen der Comzu gemeldet werden, spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.

6 Zahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anders lautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegengenommen.

Zahlungsverzögerung

Leistet der Kunde auf unsere Mahnung nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, von mindestens 12 %. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers oder die Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des COMZU Preises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlter Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren durch den Kunden mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die COMZU Preisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser sein geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung und der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Ratschläge, Hinweise und Informationen

Die Haftung für Ratschläge, Hinweise und Informationen ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn sie im Rahmen der Einweisung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

Rücksendungen

Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei ("Frei Haus") originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Reklamationsbedingungen der jeweils aktuellen COMZU - Preisliste. und die Bestimmungen des RMA-RETOUREN-Formulars.

9 Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma COMZU per Telefax, e-mail, Telefon ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

10 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Für unsere Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Linz.

11 Salvatorische Klausel - Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen Regelungen. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Firma
Erika Bischof
COMZU Computer-Zubehör

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A - 4030 Linz
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